Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): leibslebenlang
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leibslebenlang
, adv.
wie lebenlang
- wer ... das weib die verprecherin [Ehebrecherin], so solle dem unschuldigen man ... das heurathguet... frei und für eigen verfallen sein, und er ... all ander ir hab und guet ir leibs leben lang ... ohne einige hülf zu irer underhaltung frei zu geniessen haben1599 NÖLREntw. II 17 § 41
- 1679 TractIurIncorp. 589
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