Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Leibzoll
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Leib(s)zins
Leibzinserleute
Leibzoll
, m.
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bis zu Beginn des 19. Jh. vom reisenden Juden erhobene Geleitsabgabe, Judenleibzoll (Ggs. Schutzgeld des ansässigen Juden)
vgl.
Geleit (I 4 a),
Judengeleit,
Judengeleitgeld,
Judengeleitesteuer,
Judenleibmaut,
Leibgeleit (II),
Leibmaut,
Taggroschen (II)
- "jeder Jude (mußte) bei seinem Eintritt in die Reichsstadt einen leibzoll zahlen und ein lebendiges geleit annehmen, da man ihnen nicht erlauben wollte, allein in der Stadt herumzugehen und Geschäfte zu machen"1529 Mutschelknauß,NürnbGoldschm. 169
- [d. auffgenommenen 50 familien schutz-juden] sollen ... von dem leibzolle ..., welchen sonst alle durchreisende juden geben muͤssen, weil sie allhie im lande gesessen, ... befreyet seyn1671 CCMarch. V 5 Sp. 123Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- von dem leibzoll aber, welchen sonst alle durchreisende juden geben müssen, weil er sich in unserer residenz niedergelassen, soll er [Hofjude] befreiet sein1671 Schnee,Hoffinanz V 17
- 1700 CCMarch. V 5 Sp. 131ff.
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- [d.] juden ... haben ... bei dem durchpassiren einen convenienten leibzoll dem magistrat entrichten müssen1746 Magdeburg/Stern,PreußJuden III 2 S. 829
- 1749 Stern,PreußJuden III 2 S. 226
- 1777 Stern,PreußJuden III 2 S. 1589
- 1778 Magdeburg/Stern,PreußJuden III 2 S. 621
- [d. Juden] zahlen ein starkes schuz-geld, fremde muͤssen den leib-zoll oder an dessen statt ein temporarisches taschen-geleit loͤsen1784 Bachmann,PfalzZwbrStaatsR. 291Faksimile - in Google Books
- das geleitgeld wird oft mit dem zolle verwechselt ... wie beym judenzolle, leibzolle, das eigentlich eine bloße geleitsabgabe ist1785 Fischer,KamPolR. II 440Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1788 Scotti,Cleve IV 2320
- ein ueberbleibsel der ehemaligen verachtung gegen die juden ists noch, daß reisende ... einen sogenannten leibzoll entrichten muͤssen1801 RepRecht IX 63Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1801 WeistNassau II 399
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- der von den reisenden juͤdischer nation bisher genommenen leibzoll ist auf serenissimi befehl aufgehoben worden1803 BrschwWolfenbPromt. VII 128
- 1803 Schnee,Hoffinanz V 245f.
- 1804 Gönner,StaatsR. 634
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- 1804 HessenKassHB. VI 313
- 1804 VerordnAnhDessau II 121
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- 1804 v.Berg,PolR. IV 689f.
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- 1808 SchwäbWB. VI Nachtr. 2453
- der juden leibzoll faͤllt weg und haben selbige alles hier vorgeschriebene gleit doppelt zu entrichten1818 AltenburgSamml. III 589