Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Leser

Leser

, m.
I wer zum Einsammeln von Früchten angestellt ist
II Archivbeamter in der Leserei des Reichskammergerichts
III schriftkundiges Mitglied eines grundherrlichen Gerichts
IV hier Beschreibung der Tätigkeit eines Stadtschreibers
V geistlicher Lehrer, Domlektor