Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Letzte
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Letzte
, subst. Adj.I in präp. Gruppen: Lebensende, Todesstunde, hier immer im Zsh. mit letztwilligen Verfügungen
II Testament
III von Ehegatten: d. Längstlebende
- 1 in einer Rechtsregel: der überlebende Ehegatte wird einziger Erbe des Verstorbenen.