Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Letzte

Letzte

, subst. Adj.
I in präp. Gruppen: Lebensende, Todesstunde, hier immer im Zsh. mit letztwilligen Verfügungen
II Testament
III von Ehegatten: d. Längstlebende
  • 1 in einer Rechtsregel: der überlebende Ehegatte wird einziger Erbe des Verstorbenen.