leugnen, v.
leugnen, v.
verleugnen, ableugnen, abstreiten, bestreiten, nicht anerkennen
widerrufen, eine Behauptung zurücknehmen
d. Recht verweigern, abschlagen (III 3 b δ)
verwehren
jemanden einen Lügner nennen, ihn der Lüge zeihen
verschweigen, verheimlichen
(e. Ort) verlassen, räumen
die Eidesleistung (des Beklagten) ablehnen
Leugnen
Leugnen
das (insb. im Rechtsstreit als Einlassung auf die Klage) rechtserhebliche Verneinen, Leugnen, Bestreiten einer Tat od. eines Sachverhalts
allgemein
in festen Wendungen
jemandem ein/sein L. bieten ein Verteidigungsmittel (idR. einen Reinigungseid) anbieten
ohne L. sein, ohne L. stehen nicht bestreiten, bekennen; auf, in, mit L. stehen bestreiten, ableugnen
jemandes Leugnen nehmen sich mit der durch einfachen Eid bekräftigten Abwehr des Beklagten begnügen
kein L. gehört/steht dafür/darüber Widerspruch ist nicht mehr zulässig
Widerruf, Verzicht
Verheimlichen, Unterschlagen
Verborgenheit, Heimlichkeit, nur in d. Wendung auf (ein, einen) L. heimlich, in verborgener Absicht