Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Leutbrief

Leutbrief

, m.

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Verzeichnis v. Hörigen
  • jeder theil waß er sich vermeint zu seiner gerechtigkeit zu behelffen, syen lüth brieff, register, rödel oder anders für unß zu legen [hat]
    1454 FreibDiözArch. 18 (1886) 147