Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lichtstock

Lichtstock

, m.

Leuchter, hier Bezeichnung für eine Münze: "Liechtstöck ... wurden lothringische Halbgroschen mit dem Bilde des aufgerichteten lothring. Schwertes, welches man mit einem Lichtstock verglich, genannt" Schrötter,MünzWB. 354
  • ein blapphart, den man nempt liechtstock, für 13 stebler pfenning
    1425 SchweizId. V 129