Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): lieblich

lieblich

, adj., adv.

freundlich, angenehm, liebenswürdig; formelhaft in Verträgen: in gütlicher Übereinstimmung, auf freund(schaft)liche Weise, insb. im Unterschied zur streitigen, gerichtlichen Auseinandersetzung
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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