Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lied

Lied

, n.

ae., as., afries. lith, mnd. und mhd. lit ist auch nhd. als lied belegt (DWB. VI 981), es wird mit seinen Kompositen im DRW. überwiegend unter der dazugehörigen ge-Bildung Glied behandelt; dort nicht gedruckte Kompositen und Ableitungen finden sich im folgenden unter Lied(-) 

unter Ausschluss der Schreibform(en):
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