Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Liquidationskosten
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liquid
Liquidation
Liquidationskosten
, pl.
die bei der Liquidation (III) entstehenden Auslagen
- wuͤrde klaͤger die angebotene summe nicht annehmen, sondern die ihm zuerkandte unkosten taxiren lassen, und doch durch die liquidation nichts mehr erhalten, als geboten worden, so ist er schuldig die liquidations-kosten zu tragen1699 CCMarch. II 1 Sp. 320Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- 1768 Cramer,Neb. 79 S. 105
Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"