litik, adj.

klein, gering
als qualifizierendes Merkmal
in besonderer rechtl. Verwendung
    bei Münzbezeichnungen: von geringerem Münzfuß
    litik Geld (IV 8) Wergeld in geringerer Mark
    hū grāt, hū lītik wie groß oder wie klein auch immer, "die Größe (einer Körperverletzung) ist ohne Einfluß auf die Rechtsfolge"