Lizitationsrecht, n.
Lizitationsrecht, n.
das Recht, eine Versteigerung herbeizuführen
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soll keiner, der nicht vorher gnungsam erhebliche ursachen bey dem judice subhastationis dociret, und dessen einwilligung erlanget, sein erhaltenes licitations-recht an einen andern ... abzutreten befugt seyn1696 CCMagdeb. II 161
- 1752 Greneck 333 Faksimile