Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Löserecht

Löserecht

, n.

Befugnis des Hoferben, seine Geschwister auszuzahlen
  • das von den eltern bestimmte loͤsegeld, das den soͤhnen aus den aeckern zu erlegen obliegt, altem eingefuͤhrten gebrauch nach, bey verlust des loͤserechts, in saͤchsischer frist, ohne verzug baar [soll] erlegt werden muͤssen
    1608 HadelnPriv. 175
  • 1678 HadelnPriv. 315