Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Löttag

Löttag

, m.

Tag, an dem feines Wollgewebe mit einer Bleimarke als Gütezeichen versehen wird
  • so ein meister auszerhalb lötetage wolte besehen lassen, musz er vor jeder stück 1 ß lübsch den wardierern für ihre mühe geben
    1613 HambZftRolle 215