Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): los/1Los/Losse

los

, adj., adv., lose, adj., adv.
I von Personen
  • 1 frei, ungebunden, unverheiratet
  • 2 pejorativ: losgelöst, frei von gesellschaftlich oder rechtlich geforderten Verhaltensweisen, von "leichtfertig" bis "verbrecherisch" reichend
II von Sachen, Abstrakta und Rechtshandlungen:
  • 1 falsch, betrügerisch
  • 2 minderwertig, im Gegensatz oder Unterschied zu "gut" und "anerkannt"
  • 3 vergeblich, unnütz
  • 4 Bed.?
  • 5 bei Körperverletzungen (von Knochen): locker
  • 6 von Sachen: beweglich
  • 7 frei, offen
  • 8 loser Zehnt Bed.?
III frei, unbelastet, ohne etwas, verlustig, ungültig; von verliehenen Rechten: los werden "vakant werden"; die Kost los machen "den Lohn zahlen, erlegen"; mit Bezug auf Rechtsverhältnisse und die daraus entspringenden Rechtspflichten und in Vbdg. mit Verben, die den Fortbestand oder die Veränderung eines Rechtsstatus bezeichnen, insb. in verstärkenden mehrgliedrigen Formeln mit frei, ledig, leer, quitt uä.

1Los

, n.
I gekennzeichneter Gegenstand, der bei Entscheidungshandlungen mit unanfechtbarem, vom göttlichen Willen bestimmten oder aber zufälligen (und daher gerechten) Ausgang von einer beteiligten oder dazu bestimmten Person geworfen oder gezogen wird
II Loswurf, -verfahren, Verlosung, 2Losung (I), häufig mit metonymischer Verschiebung auf die durch den Loswurf gefallene Entscheidung, vereinzelt (1811) auch auf den Vertrag über eine Verlosung
III duch Losentscheid zugefallener Anteil, dann überhaupt ein gewisser Teil, ein Stück oder eine Menge, eine Partie Waren
IV im Handwerksrecht die Teilhabe, der Anteil am Handwerk und seinen Rechten (zB. Standrecht auf dem Markt), oft in präpositionaler Verwendung: ins Los gehen, treten, im Los sein "Anteil am Handwerk und seinen Rechten erwerben, haben"
V Erkennungswort, Lose, 2Losung (III) 
VI das alte Los "Herkommen"
VII Anteil an den (Steuer-)Lasten

Losse

, f., Los, m. u. f.
I Ablösung, zur Losse stehen "ablösbar sein"
II Auslösung von Gefangenen