Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Los

1Los

, n.
I gekennzeichneter Gegenstand, der bei Entscheidungshandlungen mit unanfechtbarem, vom göttlichen Willen bestimmten oder aber zufälligen (und daher gerechten) Ausgang von einer beteiligten oder dazu bestimmten Person geworfen oder gezogen wird
II Loswurf, -verfahren, Verlosung, 2Losung (I), häufig mit metonymischer Verschiebung auf die durch den Loswurf gefallene Entscheidung, vereinzelt (1811) auch auf den Vertrag über eine Verlosung
III duch Losentscheid zugefallener Anteil, dann überhaupt ein gewisser Teil, ein Stück oder eine Menge, eine Partie Waren
IV im Handwerksrecht die Teilhabe, der Anteil am Handwerk und seinen Rechten (zB. Standrecht auf dem Markt), oft in präpositionaler Verwendung: ins Los gehen, treten, im Los sein "Anteil am Handwerk und seinen Rechten erwerben, haben"
V Erkennungswort, Lose, 2Losung (III) 
VI das alte Los "Herkommen"
VII Anteil an den (Steuer-)Lasten