Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): losgeben
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Löser
Löserecht
loserkennen
Lösertaler
Lösesalz
Lös(e)schatz
losfallen
losfinden
Losgänger
Losgartengeld
losgeben
, v.I jem. von einer übernommenen Verpflichtung entbinden
II eine Erlaubnis erteilen
III einen Lehrling freisprechen (III)
IV eine Person aus der Gefangenschaft, aus einem Abhängigkeitsverhältnis freigeben, auch von einem Gut
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Losgebung
Losgeld
1Losgeselle
2Losgeselle
Losgesprochene
Losgut
Loshafer
loshandeln
Losheit