Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): loskaufen

loskaufen

, v.

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I durch Zahlung einer Geldsumme sich oder jem. anderen vor einem Schaden oder Rechtsnachteil bewahren
II sich oder jem. anderen aus einer persönlichen Abhängigkeit, Zugehörigkeit oder Verpflichtung (auch: Gefangenschaft) durch Zahlung eines Geldbetrages befreien
  • es erhalte keiner als priester die weihen, bevor er sich von seinem libherren also losgekauft, dass er von aller dienstbarkeit frei sei
    1585 SchweizId. II 1534
  • G.M. vorgewendet, dass er sich von meinem seeligen herren vater ... loss gekauffet, das documentum manumissionis verlohren hatt
    1661 ZWestpreuß. 13 (1884) 89
  • diesser ist mit weib undt kindern ... der unterthänigkeit lossgekaufft worden, welche er ... abzuarbeithen ... schuldig ... ist
    1674 Böhmen/JbNatÖk. 164 (1952) 359
  • 1749 Moser,StaatsR. 40 S. 13
  • urbar über die von der leibeigenschafft sich los gekaufften geschlechter
    1777 BernStR. VII 1 S. 7
  • an den orten im reiche, wo man das buͤrgerrecht kauft, muß man sich um eben die summe beym abzuge wieder loßkaufen 
    1785 Fischer,KamPolR. I 666
  • 1785 Hennig,PreußWB. 111
  • 1788 Gadebusch,Staatskunde II 306
  • wollen die kinder sich anderwärts verheiraten ..., müssen sie sich loskaufen und einen freibrief lösen
    1790 Witzig,BauernSoest 32
  • [Enterbungsgrund:] wenn die kinder unterlassen haben, ihre im krieg gefangenen eltern loszukaufen 
    1801 RepRecht VII 26
  • 1810 Händel,Wehrpflicht 57
III
eine wiederkehrende Zahlungsverpflichtung durch Erlegung des Kapitals ablösen
  • wy sodane renthe mögen losskopenn ... vor hundert rinsche gulden
    1445 ZHambG. 16 (1911) 318
  • wie H.F. sich seiner farenden habe vom rath schossz frey gekawfft hat ... were er bedocht, [wegen der Steuerpflichtigkeit seiner Handelswaren] ... sich seiner farendenn habe loszkeuffen 
    1519 GörlitzRatsAnn. I/II 550
  • die verfassung garantiert die fortdauer der befugnisse, auf gesetzlichem wege zehnten und bodenzinse loszukaufen 
    1814 QbSchweizVG. 217
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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