Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): loskaufen
loskaufen
, v.
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zu
los (III)
I
durch Zahlung einer Geldsumme sich oder jem. anderen vor einem Schaden oder Rechtsnachteil bewahren
- dankten gott, daß wir die sache konnten mit geld loskauffen1513 MittOsterland 2 (1845/48) 307Faksimile - in Google Books
- idt were my ... nene grote ere, dat ick minn suster von der thowerie solde loßkopen1538 Pommern/ZKulturg. ErgH. 2 (1898) 21
- 1783 Pestalozzi,Werke IX 14
- 1789 ArchKulturg. ErgH. 1 (1905) 38
- 1796 MainfrJb. 17 (1965) 70
II
sich oder jem. anderen aus einer persönlichen Abhängigkeit, Zugehörigkeit oder Verpflichtung (auch: Gefangenschaft) durch Zahlung eines Geldbetrages befreien
vgl.
3Losung (I 2)
- es erhalte keiner als priester die weihen, bevor er sich von seinem libherren also losgekauft, dass er von aller dienstbarkeit frei sei1585 SchweizId. II 1534Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- G.M. vorgewendet, dass er sich von meinem seeligen herren vater ... loss gekauffet, das documentum manumissionis verlohren hatt1661 ZWestpreuß. 13 (1884) 89
- diesser ist mit weib undt kindern ... der unterthänigkeit lossgekaufft worden, welche er ... abzuarbeithen ... schuldig ... ist1674 Böhmen/JbNatÖk. 164 (1952) 359
- 1749 Moser,StaatsR. 40 S. 13
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- urbar über die von der leibeigenschafft sich los gekaufften geschlechter1777 BernStR. VII 1 S. 7Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- an den orten im reiche, wo man das buͤrgerrecht kauft, muß man sich um eben die summe beym abzuge wieder loßkaufen1785 Fischer,KamPolR. I 666Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1785 Hennig,PreußWB. 111
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- 1788 Gadebusch,Staatskunde II 306
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- wollen die kinder sich anderwärts verheiraten ..., müssen sie sich loskaufen und einen freibrief lösen1790 Witzig,BauernSoest 32
- [Enterbungsgrund:] wenn die kinder unterlassen haben, ihre im krieg gefangenen eltern loszukaufen1801 RepRecht VII 26Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1810 Händel,Wehrpflicht 57
III
eine wiederkehrende Zahlungsverpflichtung durch Erlegung des Kapitals ablösen
- wy sodane renthe mögen losskopenn ... vor hundert rinsche gulden1445 ZHambG. 16 (1911) 318
- wie H.F. sich seiner farenden habe vom rath schossz frey gekawfft hat ... were er bedocht, [wegen der Steuerpflichtigkeit seiner Handelswaren] ... sich seiner farendenn habe loszkeuffen1519 GörlitzRatsAnn. I/II 550Faksimile - in Google Books
- die verfassung garantiert die fortdauer der befugnisse, auf gesetzlichem wege zehnten und bodenzinse loszukaufen1814 QbSchweizVG. 217