Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Loskündigung
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Loskündigung
, f.
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Kündigung (I) eines auf Zeit angelegten Rechtsverhältnisses (Rentenvertrag, Miete, Pacht, Dienstvertrag uä.) durch einseitige Willenserklärung
vgl.
3Losung (II 1)
zu
loskündigen
- wan die ... prouest, ebdische vnde samnyng vnns dy losekundigung ... vorkundiget vnnd die ... lodige mark ... vns betalet hebbenn ... so scholenn dy ... ses hoiffe ... denn gnantten ... wedder leddig vnnde loisz synn1437 DrübeckUB. 104Faksimile - digitalisiert im Rahmen von UrMEL
- Ende 15. Jh. MagdebSchSpr.(Friese) 60
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- wollen wyr ... nach der loßkundigung die ... viertzig guͤlden ... beczalen1510 HistBeitrPreuß. II 421Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- loskündigung to rechter tit [einer Mietsache]vor 1531 RügenLR. Kap. 164 § 6
- wir ... alle vnser recht ... an der auffsag, loßkuͤndigunge vnd erledigunge solches pfandschillings ... abgetretten ... haben1538 Lünig,CJFeud. II 39Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wollen wir ... den ... M. vnd A. ... ein jahr nach der losskündigung ... sothane 20 000 gold fl. ... wiedergeben1540 Brinckmeier II 93Faksimile (ca. 166 KB)
- die lößkündigung der güldtverschreibung auff wiederkauff bey dem verkäuffer und nicht bey dem käuffer stehen [soll]1555/65 JülichLR. 303Faksimile (ca. 219 KB)
- wir vergangenen sommer vnsere dienstbestallung ... haben ... auffgesagt, e.f.g. vnns auch darauff ... anzeigen lassen, das ihre f.g. mit solcher ... loßkundigung ... zwfrieden seyen1573 Ruhnke,Hofmusikkoll. 39
- renthe-briefe, die stehen gleich auf beyder oder nur eines parts loßkuͤndigung1577/83 LünebRef. 664Faksimile - in Google Books
- 1577/83 LünebRef. 796
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- 1578 Hadersleben/Rhode,Saml. 208
- da die losekundigung schriftlich geschiehet, sol die den saͤmptlichen buͤrgen ... angemeldet ... werden1583 HadelnLR.(Pufendorf) 16Faksimile - in Google Books
- einem ieden ... frey stehen sol die loszkundigung ein halbiahr zu thun1585 MansfeldKlUB. 100Faksimile (ca. 84 KB)
- 1589 Sello,Würden 70
- wann einer geld auf zinse oder acker hat, so wird's auf gewisse loskündigung laut des vertrages wieder eingefürdert1589 Mecklenburg/ZRG. 10 (1872) 124Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- 1592 DrübeckUB. 223
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- 1593 BrandenbSchSt. II 201
- wann einer ein hauß ... ein zeitlang in der haͤure gehabt: so kan er nicht daraus getrieben werden, es sey jhm dann zufoͤrderst ein halb jahr ... vorher die loßkuͤndigung geschehen1603/05 HambGO. II 9 Art. 11Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1607 Maurenbrecher II 413
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- 1614 CöllnKons. 283
- bey dieser bestallung ... iedem theil dem andern ein halb jahr vorhero gebuͤhrliche loßkuͤndigung zu thun frey ... sein solle1620 HambGSamml. X 449Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1621 Sachsse,MecklUrk. 330
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- ein halb jahr nach der loßkündigung, fangen die land-zinsen an, und werden nicht weniger, als wann sie versprochen, zuerkannt1658 Mevius,MecklLREntw. 804Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- 1681 Lüneburg/MittSchulg. 4 (1894) 127
- das kapital ... mit der ... clausel der beiden vorbehaltenen halbjaͤhrlichen loskuͤndigung auffgenommen [ist]1698 SystSammlSchleswH. II 1 S. 305Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- diejenigen, die 3 jahre mit den zinsen rest bleiben, ohne fernere loskuͤndigung das capital abfuͤhren sollen1716 HalberstProvR. 106Faksimile - in Google Books
- falls ... in der obligation keine gewisse zeit zur loßkuͤndigung gesetzet, soll dennoch dieselbe ... drey monathe vor der zeit, da die wiederbezahlung verlanget, geschehen1722 CCMarch. II 2 Sp. 122Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- [bei Vertragsverstoß] soll er sich zur stund die loßkuͤndigung selbst gethan, der meyerstatt selbst entsetzet, und abgemeyert haben1722 Hildesheim/Cramer,Neb. 33 S. 90
- 1759 HalberstProvR. 250
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- 1764 SystSammlSchleswH. II 1 S. 30
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- 1767 HambGSamml. III 461
- bey einem wiederkauf auch unablöslicher renten stehet zwar dem gläubiger oder sogenannten käufer die loskündigung nicht frey, dem schuldner und verkäufer aber zu jeder zeit1772 Pufendorf,HannovLREntw. 130
- 1815 Gönner,EntwGesB. I 33
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