Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lossage
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Losordnung
Lospacht
(Lospfand)
(lospfänden)
(Lospfändung)
1Lospfennig
2Lospfennig
Löspflicht
Losrente
Losrentebrief
Lossage
, f.
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förmliche Erklärung des Gläubigers, daß der Schuldner (durch Leistung) von der Schuld befreit sei
zu
lossagen
- saget derohalben M.L. [Verkäufer] M.M. [Käufer] seines gutts ganz quitt, loß und ledig, das er ... nimmer nichts mehr da zu fordern ... solcher loßage seindt wir zeugen1593 NLausMag. 101 (1925) 105