Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lossagung
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1Lospfennig
2Lospfennig
Löspflicht
Losrente
Losrentebrief
Lossage
lossagen
Lossagung
, f.
Befreiung eines anderen oder (vereinzelt) seiner selbst von einem Rechtsverhältnis und dessen Rechtsfolgen durch eine rechtsverbindliche Erklärung
zu
lossagen
- se ... eschen van uns lossegginge der eede unde brukinge borgerschop, gilde unde rechtigeit1448 HildeshUB. IV 578Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- 1515 GörlitzRatsAnn. I/II 368
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- hat man ... bey lossagung derer [Lehr-]jungen ein schmaͤußgen erfunden, welches ein lossage-essen heisset1738 Zedler XVIII 479Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- so moͤchte ... eine behutsame gerichts-obrigkeit dergleichen loßsagung [der Altenteilsberechtigten] schwerlich paßiren lassen1749 Klingner I 165Faksimile (ca. 89 KB)
- lossagung. die feyerliche erklaͤrung, daß man sich seiner rechte und forderungen begebe und sich solcher in zukunft nicht weiter bedienen wolle1762 Wiesand 707Faksimile - in Google Books
- 1762 Wiesand 1049
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- kann ein koͤnig die krone nicht beibehalten, wenn er sich von jeder christlichen kirche losgesagt hat. einer solchen ... lossagung ist ... ein ... kirchenbann keineswegs gleichzusetzen1829 Mohl,WürtStR. I 153Faksimile - in Google Books