Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): lossen

lossen

, v.
I von Personen
  • 1 befreien
    • a sich durch eine Geldbuße von der eigentlich verwirkten Körper- oder Freiheitsstrafe befreien, eine Geldbuße bezahlen
    • b aus der Gefangenschaft befreien, entlassen
    • c aus einer Bürgschaftsverpflichtung befreien
  • 2 losmachen
  • 3 im Handwerksrecht: die Gebühr für den Zunftbeitritt bezahlen
II von Sachen, Rechten und Pflichten: auslösen, ablösen, lösen (II 2) 
III in ein Lehen nachfolgen
IV gegen Entgelt ein Nutzungsrecht erwerben
V hier vermutlich: eine beglaubigte Abschrift von einer Akte anfertigen