Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): lossen
Artikel davor:
Löspflicht
Losrente
Losrentebrief
Lossage
lossagen
Lossagung
Lossatzung
losschelten
Losse
losselich
lossen
, v.I von Personen
- 1 befreien
- a sich durch eine Geldbuße von der eigentlich verwirkten Körper- oder Freiheitsstrafe befreien, eine Geldbuße bezahlen
- b aus der Gefangenschaft befreien, entlassen
- c aus einer Bürgschaftsverpflichtung befreien
- 2 losmachen
- 3 im Handwerksrecht: die Gebühr für den Zunftbeitritt bezahlen
II von Sachen, Rechten und Pflichten: auslösen, ablösen, lösen (II 2)
III in ein Lehen nachfolgen
IV gegen Entgelt ein Nutzungsrecht erwerben
V hier vermutlich: eine beglaubigte Abschrift von einer Akte anfertigen
Artikel danach:
Lossening
Losser
Lossing
lossitzen
lossprechen
Lossprechung
lossterben
Lostag
losteidingen