Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): lossprechen

I jem. von einer Klage oder Anklage, einer privaten oder öffentlich-rechtlichen Verpflichtung oder von einer sonstigen rechtlichen Bindung befreien
II im Handwerksrecht: nach erfolgreich beendeter Lehrzeit den Lehrling aus dem Lehrvertrag entlassen