Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): lossprechen
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Losser
Lossing
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lossprechen
, v.I jem. von einer Klage oder Anklage, einer privaten oder öffentlich-rechtlichen Verpflichtung oder von einer sonstigen rechtlichen Bindung befreien
II im Handwerksrecht: nach erfolgreich beendeter Lehrzeit den Lehrling aus dem Lehrvertrag entlassen
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