Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): losteilen

jn. von einer Klage (oder der Verpflichtung, sich auf die Klage einzulassen) wegen Säumnis des Klägers, von ihm nicht vorgelegter Beweise oder auf Grund eigenen Vorbringens freisprechen; eine Sache durch Urteil aus einer rechtlichen Verfangenheit freigeben