Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): losungen

losungen

, v.

zu 3Losung

I besteuern (III), von jem. die 3Losung (VI 1) erheben
  • wie man losungen sol, der gesellschaft hat mit gesten
    1320/60 NürnbSatzB. 107
II etwas versteuern, für etwas 3Losung (VI 1) zahlen
unter Ausschluss der Schreibform(en):
unter Ausschluss der Schreibform(en):