Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Losungeramt

Losungeramt

, n.

wie Losungsamt (I) 
  • losungerampt ... die zwen verweser desselben den hochsten gewalt ... vor allen andern haben, dann inen sein alle gemaine schätz der stat bevolhen
    1516 NürnbChr. V 793