Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Losungsgeld

Losungsgeld

, n.

auch mit Umlaut
zu 3Losung

I Freikaufgeld aus der Gefangenschaft, Lösegeld (III) 
II Ablösungsgeld für ein Gut, Lösegeld (I) 
III Ablösungsgeld für einen Kirchenstuhl, Lösegeld (VII) 
IV Nutzungsgebühr für eine Verkaufsbude, Lösegeld (X) 
V Erlös aus einem Verkauf, 3Losung (IV) 
VI Eintauschbetrag für Sole (Lasch-Borchling II 855) oder Erz
  • den 11 schmelzern von Schwaz losungsgelt auf zus. 39.405 mark
    1511 QPaumgAugsb. 135
  • nachdem uns aber auf berürten kupfern auf jegliche centen, so in unser zeughaus gen I. geantwort würdet, über 3 fl. 51 kr. losunggelt ... überliben
    1527 QPaumgAugsb. 203
  • [die F. und P. sollen das Silber] gegen dem gewonlichen losungsgelt zu Hall in die müntze antworten
    1529 QPaumgAugsb. 173