Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Losung(s)herr
Artikel davor:
Losunger
Losungeramt
Losungerschreiber
Losungsfall
Losungsfeuer
Lösungsgebrauch
Losungsgeld
Losungsgerechtigkeit
Lösungsgewohnheit
Losungsgülte
Losung(s)herr
, m.
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wie Losunger (I)
- 1488 NürnbChr. III 153
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- 1491 NürnbChr. V 733
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- 1542 EgerChr. 380
- ist zu einem losungsherrn ausz den handwerckern erwelett worden1578 Nürnberg/Diefenb.-Wülcker 743Faksimile (ca. 191 KB)
- 1594 EgerChr. 105
- werden in Nürnberg diejenigen drey bürgermeister, welche der losungsstube, d.i. dem allgemeinen schatze vorgesetzet sind, und das losungsamt ausmachen, losunger, losungherren ... genannt, welche außer ihren gewöhnlichen sitztagen zu derjenigen zeit, wenn die losung geschieht, d.i. wenn die bürger ihre abgaben entrichten, täglich zusammen kommen müssen1777 Adelung III 262Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)