Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Losung(s)stube
Artikel davor:
Losung(s)recht
Losungregister
Losungregisterlein
Losungschalkung
Losungschalkungsstrafe
Losungschilling
Losung(s)schreiber
Losung(s)schuß
Losungschwören
Losungsstrittigkeit
Losung(s)stube
, f.
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auch mit Umlaut; 1460 als Dim. belegt
städtisches Steueramt, 3Losung (VII 1), auch Stadtarchiv
städtisches Steueramt, 3Losung (VII 1), auch Stadtarchiv
- 1363/70 NürnbSatzB. 244
- 1379 NürnbSatzB. 272
- 1397 NürnbSatzB. 312
- 1399 Nürnberg/Gengler,StR. 327
- 1449 Pitz,Schriftwesen 257
- restat, das die losungstube den bürgern noch schuldig bleibtMitte 15. Jh. Sander,Nürnb. 324
- in der losungstuben sind drey phalter ..., dorinn ligen register der stuben einnemen vnd ausgeben ..., auch ewiggelt- und leipdingregister, losungbücher1458 ArchZ. 10 (1885) 162
- 1460 MittDBöhm. 42 (1904) 224
- 1461 Tucher,NürnbBaumeisterb. 32
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- 1584 EgerZftO. 114
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- werden in Nürnberg diejenigen drey bürgermeister, welche der losungsstube, d.i. dem allgemeinen schatze vorgesetzet sind, und das losungsamt ausmachen, losunger, losungherren ... genannt, welche außer ihren gewöhnlichen sitztagen zu derjenigen zeit, wenn die losung geschieht, d.i. wenn die bürger ihre abgaben entrichten, täglich zusammen kommen müssen1777 Adelung III 262Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1793 Lang,Steuerverf. 118
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