Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): loszählen

I jemand anderen oder (vereinzelt) sich selbst von etwas lösen, befreien
  • 1 aus einem Abhängigkeitsverhältnis
    • a aus der Gefangenschaft
    • b aus dem Bann
    • c aus der Untertänigkeit oder Leibeigenschaft
    • d im Handwerksrecht nach Ablauf der Lehrzeit aus dem Lehrvertrag
    • e aus einem Dienstverhältnis, insb. dem Militärdienst
  • 2 aus der Ehe oder einem Verlöbnis
  • 3 von einer bestimmten Gerichtsbarkeit
  • 4 von (insb. beschworenen) Verpflichtungen verschiedener Art
  • 5 von einer Klage
II auf Willenserklärungen bezogen