Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): loszählen
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, v.I jemand anderen oder (vereinzelt) sich selbst von etwas lösen, befreien
- 1 aus einem Abhängigkeitsverhältnis
- a aus der Gefangenschaft
- b aus dem Bann
- c aus der Untertänigkeit oder Leibeigenschaft
- d im Handwerksrecht nach Ablauf der Lehrzeit aus dem Lehrvertrag
- e aus einem Dienstverhältnis, insb. dem Militärdienst
- 2 aus der Ehe oder einem Verlöbnis
- 3 von einer bestimmten Gerichtsbarkeit
- 4 von (insb. beschworenen) Verpflichtungen verschiedener Art
- 5 von einer Klage
II auf Willenserklärungen bezogen