Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Lücke

1Lücke

, f.

obd. ohne Umlaut

I für den Durchgang oder die Durchfahrt bestimmte Öffnung in einer Absperrung
  • 1271 FRBern. III 9
  • 1423 Tirol/ÖW. V 116
  • haben dann die alpmayster vollen gewalt ... ain jetlich solich luggen ze strafen
    1482 VorarlbWB. II 306
  • es sollen die pannzeun gemacht werden und befridt an sant Jorgen tag; wo nit, so mag der sedelmair ... in die lucken sten, den nachpaurn darzu gepieten, fragen, wes die lucken sei, derselb soll darnach geben 12 dn.
    15. Jh.? Bayern/GrW. III 657
  • soll ein jeglicher sein lücken halten mit auf- und zumachen, darnach er kan
    vor 1543 HohenloheDorfO. 115
  • der lucken halben, so soll es auch bei den untergängern stan, wo sie lucken sprechen, soll es bleiben, und mögen wohl auch alte leut darumben verhören
    1546 WürtLändlRQ. I 195
  • 1582 SchweizId. III 1255
  • ob iemants betreten wierdet ..., der ainem ain zaun öffnet, die lucken nit zuemacht, ... dieselben sollen ... umb zwei pfunt perner gepiest werden
    1616 Tirol/ÖW. III 20
  • solle ... alle jar ain ieder dorfmaister sambt seinen ... gewalthabern ... die zein, lucken und gätter besichtigen
    1618 Tirol/ÖW. III 83
  • 1626 HohenloheDorfO. 206
II 1 Höhlung als Zeichen im Grenzstein
II 2 Höhlung, in der ein Grenzstein gestanden hatte
  • wann ein markstein ausgeworfen würd, der solches thuet, den soll man mit den kopf in die lucken steken
    vor 1578 NÖsterr./ÖW. IX 420
III übtr.

III 1 jem. in die Lücke schieben, stellen "jem. als Täter vortäuschen"
III 2 Stelle in der Erbfolge
  • regel von absteigender lini, daß die in absteigender linien alle in aufsteigender vnd zwerch linien ausschließen vnd die enichle an irer eltern luckhen sten
    1609 Blumenegg 100 [ebd.ö.]
III 3 Stelle in der Rangfolge von Grundstücksbelastungen, in die bei Freiwerden idR. keine neue Belastung gestellt werden darf.
  • [wenn] in das könftige ein oder der ander ein oder mehre gült, die uf synen güetern stehet, an sich züchen wurde, solle dieselbige us ihrer lücken getriben und hinder die gülten, weliche andere daruff hatten, gesetzt sein
    1652 SchweizId. III 1255
III 4 Gesetzeslücke
  • die reichsgrundgesetze ... viele lücken gelassen haben, welche nur aus dem allgemeinen staatsrecht ergänzt werden können
    1804 Gönner,StaatsR. 28
  • 1818 Landsberg,Gutachten 239
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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