Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): lügen

lügen

, starkes Verb, auch substantivierter Infinitiv
I bewußt die Unwahrheit sagen
II wieder in sich lügen, hin und wieder lügen "eine Lüge zurücknehmen, hineinlügen"
III lügen heißen (eigentl.: jem. Lügen heißen) "jem. einen Lügner nennen"; hier auch die substantivierte Zusammenrückung behandelt
IV an, auf, in jem./sich lügen "etwas fälschlich unterstellen, behaupten, jem. verleumden, die Unwahrheit sagen"
V jem. etwas lügen "jem. etwas versagen, jem. um etwas betrügen"
VI nur nl.: fehlen, mangeln; auf ein Maß bezogen: abweichen
VII etwas lügen "Lügen strafen"
VIII einem Zeugnis, einem Beweis widerstehen