Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): lüsnen

lüsnen

, swv., lüsmen, swv.
I heimlich und in böser Absicht horchen; die darauffolgende Tötung des Lauschers durch den Belauschten wird wegen der vermuteten verbrecherischen Absicht des Lauschers (vgl. Heimsuchung) und der Verletzung des Hausfriedens (vgl. Dachtrauf II 2) tw. nur mit einer Scheinbuße geahndet
II als Parteibeistand die Gerichtshandlungen beobachten