Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lustpfennig
Lustpfennig
, m.
Taschengeld einer unverheirateten Prinzessin zur Bestreitung standesgemäßer Nebenausgaben
- der regierende hertzog, vnsern ... toͤchtern ein jaͤrlich ergiebiges stuckh, alß einen ehr: vnd lustpfenning anschaffe, vnd auß der cammer verfolgen laße1664 Reyscher,Ges. II 412 [ebd. 413]Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)