Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Lutmaus

Lutmaus

, f.

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in Scharen auftretende Wühlmaus, die als Flurschädling Angeklagte und Verurteilte in einem Prozeß nach kanonischem Recht ist
  • 1519 Tirol/Berkenhoff,Tierstrafe 98
  • ist mit urtel und recht erkennt, daß die schädlichen tierlein so man nennt die lutmäuse, denen von S. ire acker und wiesmäder nach laut der klag in vierzehn tagen raumen sollen, ... wo aber ains oder mehr der tierlein schwanger wär, oder jugendhalber nit hinkommen möchte, dieselben sollen der zeit von jedermann ain frey sichers geleit haben 14 tage lang
    1520 Tirol/Berkenhoff,Tierstrafe 101