(Mach), n.

Eheschließung, Heirat
wie Gemach, ausgehend von der Bedeutung "Ruhe, Bequemlichkeit, Gemächlichkeit", rechtlich nur in der Wendung mit Mach behalten, besitzen, brauchen etwas unangefochten besitzen, nutzen; in einer Pertinenzformel als "Nutzung"