Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Macht

Macht

, f.
I die göttliche Allmacht bzw. die Gewalt des Teufels
II die weltliche Gewalt, Machtvollkommenheit des Herrschers oder Staates
III Waffengewalt, bewaffnetes Aufgebot, Heeresmacht, mit der die weltliche Macht (II) durchgesetzt wird
IV die dem Schiedsrichter von den Parteien übertragene Schiedsgewalt, auch die richterliche Gewalt
V familienrechtlich: eheliche Gewalt des Mannes über die Frau, der Eltern über das Kind; allgemein: die Gewalt über einen anderen Menschen (Leibeigenen, Sklaven)
  • -- hierzu die Einzelbedeutung bei Luther: "Teil der Kopfbedeckung der Frau (Schleier?) als Zeichen ihrer Untertänigkeit", Übersetzung von lateinisch potentia 
VI Berechtigung, Rechtsstellung, Erlaubnis, Befugnis, Ermächtigung, Bevollmächtigung (volle macht neben Vollmacht), auch die vorrechtliche tatsächliche Machtstellung, der Einfluß auf eine Person
VII Wirksamkeit, Geltungskraft und Bestand eines Rechtsakts, einer Rechtsordnung und ähnliches
  • 1 die Kraft, Befähigung, das Leistungsvermögen des Menschen, im Vergleich zu Macht (VI) mehr im tatsächlichen als im rechtlichen Sinn
  • 2 Gesundheit
IX im wirtschaftlichen Bereich das finanzielle Leistungsvermögen
  • 1 von Personen
  • 2 von Sachen
  • 3 macht van een sterffhuijs die Aktiva, die Vermögenskraft eines Nachlasses (im Zusammenhang mit dem beneficium inventarii)
X die aus Macht (VIII) und Macht (IX) resultierende Wichtigkeit
  • 1 von Personen: Ansehen, Einfluß
  • 2 von Sachen: Bedeutung, Interesse
XI illegitime Machtanwendung, Gewalt
XII räumlich gesehen: Machtbereich, Herrschaftsgebiet, Staat
XIII abgeleitet von Macht (VI): Bevollmächtigter
XIV metonymisch zu Macht (VIII): ordnungsgemäßer Zustand