Machtbrief, Machtsbrief, m.

I
I 1 schriftliche Vollmacht für Gesandte, Unterhändler, Prozeßvertreter
I 2 schriftliche Erlaubnis (I), Genehmigung
  • da einer mit der landtafel nicht testiren wolte, derselbe einen königlichen machts-briff, daß er von seinen güttern ... ein testament ordnen möchte, außbringen müssen ...; weil aber solches der libertet ... zuwider scheinet ...: als haben wir unsern ... ständen ... diese ... gnad gethan, daß sie ... von außbringung eines machtsbriffs über ihre erbeigenthümliche gütter ... zu testiren gäntzlich befreyet seyn sollen
    1627 CJBohem. V 2 S. 407 Faksimile
  • einen paͤbstl. macht-brieff, breve genannt
    1720 Lünig,TheatrCerem. II 259 [ebd. 264] Faksimile
II gekürzt aus Gemächtbrief, Vermächtnis
  • H. selig ... habe inen nach lut der mechdbrief sin gueter ... vermacht
    1447 SchrBodensee 25 (1897) Anh. 170