Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Machtforderung

Machtforderung

, f.

Vollmacht, eine Forderung (II) geltend zu machen
  • so dewbe gefunden ist, vnd der forderer vns geinwertig die machtforderung gegeben hath, ist solche deube des forderers ader des, dem die machtforderung von em vnd ouch das [gestohlene] gelt gegeben ist, vnd ist nicht den koniglichen gerichten vorfallen
    1469 Neumann,MagdebW. 106