Machtforderung, f.
Machtforderung, f.
Vollmacht, eine Forderung (II) geltend zu machen
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so dewbe gefunden ist, vnd der forderer vns geinwertig die machtforderung gegeben hath, ist solche deube des forderers ader des, dem die machtforderung von em vnd ouch das [gestohlene] gelt gegeben ist, vnd ist nicht den koniglichen gerichten vorfallen1469 Neumann,MagdebW. 106 Faksimile