Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Machtvollkommenheit

Machtvollkommenheit

, f., Machtsvollkommenheit, f.
I die Summe, der Inbegriff der herrscherlichen, staatlichen Rechte, überwiegend bei der Verleihung oder Bestätigung von Rechten zur Kennzeichnung der herrscherlichen Rechtsstellung gebraucht
II sonstige Entscheidungsgewalt
III päpstliche, bischöfliche Gewalt innerhalb der römisch-katholischen Kirche