Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): mächtiglich

mächtiglich

, Adjektiv u. Adverb
I rechtswirksam, bindend, mächtig (III), bevollmächtigt und damit befähigt zu rechtswirksamem Handeln, mit voller Rechtsmacht, insbesondere mit Bezeichnungen für die Anrufung eines Schiedsgerichts zur Kennzeichnung der Unterwerfung unter den Schiedsspruch
II mit Macht, mit Nachdruck, kräftig