Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mäßigungsformel

Mäßigungsformel

, f.

die formelhaft ergehende gerichtliche Anordnung, nur eine milde Art der Folter anzuwenden
  • wenn ... die peinliche frage ... im urtheil mit der gemeinen maͤßigungs-formul erkennet, so soll ... der gefangene durch den scharffrichter anfangs mit den schnuͤren angegriffen ... weitere pein aber in diesem fall dem gefangenen ... nicht ... [zugefügt] werden
    1670 GothaGO. III 7 § 2