Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mäßigungsformel
Artikel davor:
Maßgeld
Maßgerechtigkeit
Maßhafen
Maßheller
Maßhilfe
mäßig
mäßigen
(Mäßiger)
Mäßigkeit
Mäßigung
Mäßigungsformel
, f.
die formelhaft ergehende gerichtliche Anordnung, nur eine milde Art der Folter anzuwenden
- wenn ... die peinliche frage ... im urtheil mit der gemeinen maͤßigungs-formul erkennet, so soll ... der gefangene durch den scharffrichter anfangs mit den schnuͤren angegriffen ... weitere pein aber in diesem fall dem gefangenen ... nicht ... [zugefügt] werden1670 GothaGO. III 7 § 2
Artikel danach:
Maßkanne
(Maßkessel)
Maßkopf
Maßkorb
Mäßlein
mäßleinweise
mäßlich
Maßmeister
Maßpfahl