Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Magdtum

Magdtum

, m., n.
I Jungfräulichkeit, geschlechtliche Unberührtheit (literarisch auch auf den Mann bezogen); um Magdtum und Blume (V) laden "Klage erheben wegen einer Entschädigung für den Verlust der Jungfräulichkeit"