Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): mahlfrei
Artikel davor:
mahldingen
Mähle
Mahleiche
1mahlen
2mahlen
mählen
Mahler
Mahlerbe
Mahlerlohn
Mahlfingerlein
mahlfrei
, adj. u. adv.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I
frei von Abgaben an die Herrschaft für das Mahlen in einer Mühle
II
frei vom Mahlzwang bzw. frei von Einschränkungen des Mahlrechts
- im muͤhlenrechte ... unterscheiden sich die mahlfreien von den gebannten muͤhlen. jene sind, wo weder die mahlgaͤste verbunden sind, gerade in dieser oder jener muͤhle mahlen zu lassen1789 Thomas,FuldPrR. II 231Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
Artikel danach:
(Mahlfriede)
Mahlgast
Mahlgastung
1Mahlgeld
2Mahlgeld
Mahlgeldzoll
Mahlgenosse
Mahlgericht
Mahlgroschen