Mahlmetze, f.

I eine Metze Getreide von jedem Scheffel als Entgelt für das Mahlen, auch umgewandelt in eine Geldleistung
II Verbrauchssteuer auf Getreide, die beim Mahlen in der Mühle erhoben wird
III geeichtes Meßgefäß zur Bestimmung der Mahlmetze (I)
  • es soll auch der rath haben eigen kornn gemesz ... es weren metzen, halbe metzen, virtel oder moelmetzen
    1543 ArnstadtStR. 50 Faksimile
  • zu verhuͤtung aller bevortheilung mit den uͤbergrossen mahl-metzen soll auf jeder mahlmuͤhle in hiesigen landen eine kupferne mit einem stempel bezeichnete metze ... vorhanden seyn
    1747 BrschwWolfenbPromt. II 444 Faksimile
  • 1830 GesAnhBernb. III 702 Faksimile