Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Mahlrecht
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Mahlmetze
Mahlmühle
(Mahlnosse)
Mahlnutzung
Mahlordnung
Mahlpacht
1Mahlpfennig
2Mahlpfennig
mahlpflichtig
Mahlplatz
1Mahlrecht
, n.
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wie Mahlgericht
zu
1Mahl (I)
- so ir zwen ein zwitragt hetten und sye des erbutten fur ein mahelrecht, so sollen sye die bürgermeister anleffen und die bürgermeister erkennen, das sye ein maelgericht darüber seczen1427/1503 FrkBauernW. 118
- alle 14 tag ein malrechtoJ. WürzbZ. II 139 Anm. 9