Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mahlzeit

Mahlzeit

, f.

Bezeichnung für ein Essen, das Amtsträgern einer Gemeinschaft (Zunft, Gemeinde, Kantorei usw.) bei bestimmten Anlässen (Eintritt, Austritt, Abschluß von Rechtshandlungen usw.) meist für deren Tätigwerden oder als Teil der Vergütung oder bei familiären Feierlichkeiten geschuldet wird; häufig Gegenstand von Luxusverboten; die Vielzahl der Anlässe wird aus der Kompositenliste deutlich
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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