Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mahlzettel
Artikel davor:
Mahlsteuerordnung
1Mahltag
2Mahltag
Mahlung
(Mahlwaagmeister)
Mahlweg
Mahlwerk
Mahlwortzeichen
Mahlzeichen
Mahlzeit
Mahlzettel
, m.
schriftliches Mahlzeichen
- alle molner ... sollen ... sweren, keinerley frucht uß der stat off ire molen zu furen und zu malen ... sie wißen dan eigenlich ... das des rats frunde, die off derselben [rent-]kisten sitzen, die malezeichen [aL.: malezetel] gegeben habenum 1460 FrankfAmtsUrk. 174
- 1680 CCMarch. IV 3 Sp. 38
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- 1692 BremPolO.(1732) 585
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- der muͤller aber welcher vorsetzlich und wissentlich ein mehres, als in dem mahl-zettul enthalten, wider seinen eyd annimt, nach befindung am leibe gestraffet werden soll1692 BremPolO.(1732) 587Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek der Humboldt-Universität zu Berlin