Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Maiding
Artikel davor:
Mährensohn
Mähtag
Mai
(Maiakzise)
Maibaum
Maibede
Maienbesatzung
Maibrief
Maibürgerzins
Maibutter
Maiding
, n., Maiending, n.
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I
regelmäßig im Mai abgehaltene (ungebotene Gerichts-)Versammlung
- 1405 Frankfurt am Main/Diefenb.-Wülcker 749
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- 1411 Scharff,Dreieich 17
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- das wir ... von des meydings wegin ... kommen und die sache [vortragen sollen]1417 Janssen,RKorr. I 308
- min junckherren vnd die fischer vff einem meygending gantz einig worden sind1419 ArgauLsch. I 168Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- 1481 ArgauLsch. II 30
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- hand wir ... vns des ... geeint, das ... vnser meyending sol besetzt werden mit einem schulthes rat vnd den zwoͤlfen, vnd die selben bed raͤt soͤllent von der gemeint zwaͤnzig man menen, die selben all soͤllent dan der statt empter besetzen1491 BruggStR. 64Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- 1562 AarauStR. 226
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- was im meyending in besatzung der ämpteren verhandlet wirt vnd eines jedeßen vfgebundnen vnd geschwornen eyd ist1622 BruggStR. 204Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- 1751 Buder 719
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II
metonymisch zu I: (das Schriftstück über) die dort getroffene Übereinkunft
- hofrodel und meienting1497 SchweizId. VI 610Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- haͤndel ..., so für des gottshuses stab gehoͤren nach lut des gottshuß vrbar vnd meyendings1528 ArgauLsch. II 171Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- 1542 BernRatsman. III 59
- unsere ordnungen und mandaten, dz meyending genampt1606 SaanenLschStat. 229Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- 1728 BruggStR. 274
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