Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Maienehe

Maienehe

, f.

in der Soldatensprache Bezeichnung für eine kurzfristige nichteheliche Verbindung
  • meien ehe der kriegsleute mit allerlei leichtfertigen und unzüchtigen weibspersonen, welche ... nur dem sommer aus pfleget zu währen
    1598 Horn,SoldatSpr. 129